Schulkommission
Die Schulkommissionen sind für die strategisch-politische Führung der Schule verantwortlich. Sie sorgen für die Verankerung der Schule in der Gemeinde, stellen den Schulbesuch der Kinder sicher, sind verantwortlich für die Führung der Schulleitung und für die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Sie nehmen keine operativen Aufgaben mehr wahr ausser bei Fragen, welche den Grundrechtsanspruch des Kindes auf Unterricht betreffen (Bsp. Unterrichtsausschluss).
Das Behördenverzeichnis finden Sie hier
Schulleitung
Schulleitung Primarstufe: Thomas Aeschimann 031 721 96 10 sl.prim@schulerebacker.ch
Schulleitung Sekundarstufe 1: Willi Hermann 031 720 40 55 sl.sek@schulerebacker.ch
Schulmodell
An der Sekundarstufe 1 der Volksschule Münsingen wird nach dem Schulmodell 2+ unterrichtet. Das heisst:
- Für Real- und Sekundarklassen gelten inhaltlich weitgehend die gleichen Lehrpläne.
- In der Sekundarschule werden höhere Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler gestellt als in der Realschule.
- Die Real- und Sekundarklassen werden getrennt geführt.
- Innerhalb der Schulstufen wird intensiv zusammengearbeitet, auch klassenübergreifend.
- In Projekten und speziellen Schulwochen sowie in einigen Fakultativfächern können die Klassenverbände aufgelöst werden.
Im 9. Schuljahr führen wir normalerweise eine Klasse mit gymnasialem Unterricht.
Schulsozialarbeit
Für das Schulzentrum Rebacker ist Herr David Amstutz zuständig.
Büro Schulhaus Mittelweg
Tel. 031 721 32 90
Schulversäumnis
Die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch er verantwortlich ist, schuldhaft nicht zur Schule schickt, macht sich strafbar. Die zuständige Schulkommission hat nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten. Es gibt grundsätzlich keine unentschuldigten Absenzen mehr.
Schulweg
Der Schulweg liegt im gesetzlichen Verantwortungsbereich der Eltern.
Tagesschule Münsingen
Die Tagesschule Münsingen steht allen Kindern und Jugendlichen offen, die in Münsingen den Kindergarten oder die Volksschule besuchen.
Sie ist im Schulzentrum Rebacker zwischen den Schulhäusern Sonnhalde und Mittelweg zu finden. Angemeldete Kinder werden dort von Montag bis Freitag jeweils von 11.00 bis 18.00 Uhr von Lehrpersonen und ausserschulischem Personal betreut. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich für ein Jahr und soll mindestens drei Einheiten umfassen.
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung für Bildung und Kultur (BIK), Telefon 031 724 52 40, per E-Mail: fred.neuhaus@muensingen.ch oder auf der Homepage der Gemeinde Münsingen: http://www.muensingen.ch
Trottinette, Velos und andere „fahrbare Untersätze“
Trottinette aller Art müssen ausserhalb der Schulhäuser und Turnhallen in die speziellen Ständer abgestellt werden.
Velos und Motorfahrräder sind in den dafür bestimmten Unterständen abzustellen.
Unfallversicherung
Alle Kinder sind durch die obligatorische, private Krankenkasse auch gegen Unfälle versichert.
Zahnärztliche Untersuchung in der Schule
Vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr wird eine jährliche Kontrolluntersuchung bei einem der Schulzahnärzte unserer Gemeinde durchgeführt. Die Kosten dieser Untersuchung übernimmt die Gemeinde. Das Untersuchungsergebnis wird - zusammen mit einem allfälligen Kostenvoranschlag für die Behandlung - in die Schulzahnpflegekarte eingetragen.
Die Behandlung erfolgt anschliessend beim gewählten Zahnarzt. Ein Gemeindebeitrag kann nur auf schriftlichen Antrag in der Schulzahnpflegekarte hin ausgerichtet werden.
Schulzahnärzte:
Dr. med. dent. N. Allemann, Südstrasse 1
Dr. med. dent. B. Martignoni, Bahnhofplatz 2
Dr. med. dent. A. Schick, Tägertschistrasse 24b
Dr. med. dent. M. Thuns, neue Bahnhofstrasse 10
Dr. med. dent. D. Turin, Sägegasse 19
Dr. med. dent. S. Wahlen, Belpbergstrasse 5a
Dr. med. dent. U. Flury, Thunstrasse 15, Rubigen
Weitere Informationen: siehe Merkblatt „Schulzahnpflege (SZP)".
Schulzahnpflegeleiterin Primarstufe: Franziska Müller
Schulzahnpflegeleiterin Sekundartstufe: Kurt Schnider
Zusätzliches Schuljahr (10. Schuljahr)
Zur Erlangung einer abgeschlossenen Volksschulbildung können bildungswillige Schülerinnen und Schüler auf Gesuch der Eltern die 9.Klasse als 10.Schuljahr unentgeltlich an der bisherigen Schule besuchen. Die Gesuchsstellung erfolgt während des 2. Semesters der 7. Klasse. Das Antragsformular kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden.Vermögen Schülerinnen und Schüler dem Unterricht nicht zu folgen oder bereiten sie durch ihr Verhalten besondere Schwierigkeiten, kann die Schulkommission den Besuch verweigern oder sie vom Besuch ausschliessen.








